Anwalt2018 – Konferenz zur Begleitung der digitalen Transformation im Kanzleialltag

Die zum ersten Mal ausgerichtete Konferenz Anwalt2018 befasste sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Anwaltsberuf, den Kanzleialltag und das Recht. Zentrale Themenfelder bildeten etwa relevante Aspekte des Datenschutzes, der sozialen Medien und des wirksamen Online-Marketings. Hierzu fanden sich zahlreiche Fachleute und Praktiker am 26. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten des Hauses der Bayerischen Wirtschaft in München ein.


Den Auftakt der Konferenz bildete das Grußwort des Präsidenten des Bayerischen Anwaltverbandes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Dudek.

Im ersten Vortrag des Ministerialdirigenten Heinz-Peter Mair wurde die aktuelle Lage von eJustice in Bayern vorgestellt. So gäbe es insbesondere bei der Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bemerkenswerte Fortschritte. Herr Mair führte auch aus, inwieweit bereits elektronische Akten eingesetzt werden und beschrieb in diesem Zusammenhang Ablauf, Schwierigkeiten und Vorteile in der gerichtlichen Praxis. Als Vorteile für Anwälte betonte er insbesondere, dass eine schnellere Bearbeitung der Eingänge stattfinden könne. Ebenso seien noch weitere Entwicklungen in diesem Bereich zu erwarten, so könne beispielsweise ein Akteneinsichtsportal entwickelt werden.

Es folgte der Vortrag von der Initiatorin von Anwalt2018, Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin Ulrike Meising mit dem Titel „Digitale Transformation – kein Modewort“. Hier wurde zunächst dargestellt, welche Phasen es in der Vergangenheit im Zuge der Digitalisierung gab und wie sich diese auf die Juristerei auswirkten – von Online-Datenbanken bis hin zu Anwaltsplattformen. Weiterhin müssten sich laut Frau Meising zukunftsfähige Geschäftsmodelle an die ständig wandelnden Perspektiven und Bedürfnisse der zu erreichenden Zielgruppe orientieren. So standen früher Preis-, Bequemlichkeits- und Effizienzerwägungen im Fokus, heute hingegen die Selbstoptimierung des Nutzers.

Nach einer kurzen Pause wurde das aktuelle Thema der DS-GVO besonders mit Blick auf Kanzleien von Rechtsanwalt und Mediator Dr. Arnd-Christian Kulow umfassend beleuchtet. Erläutert wurden vor allem konkrete Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die in der DS-GVO vorgesehenen Schutzziele zu erreichen. Daneben ging der Referent auch noch auf einzelne Spezialthemen wie den Datenexport und Datenschutzbeauftragte ein.

Im Anschluss folgte eine Anleitung zu Juris mit vielen hilf-reichen Tipps von Juris-Recherchespezialist Georg Günther. Unmittelbar danach legte Uwe Horwath in seinem Vortrag zu Kanzleisoftware dar, welche Kriterien bei der Suche nach einer geeigneten Software für die Kanzlei entscheidend sind.

Nach der Mittagspause folgte ein Vortrag über digitale Kommunikation für Anwälte und Kanzleien von Rechtsanwältin und Bloggerin Nina Diercks. Anhand ihres eigenen Werdegangs skizzierte sie unterschiedliche Online-Marketing-Strategien, die für Anwälte und Kanzleien in Frage kommen könnten. So wurde auch anhand mehrerer Beispiele illustriert, welche Plattformen in welcher Weise eingesetzt werden können. Betont wurde auch, dass digitale Kommunikation zweiseitig erfolgen müsse.

Eine thematische Ergänzung hierzu bildete der Vortrag von Creative Director Art, Martin Benning. Herr Benning legte dar, was modernes Kanzleimarketing beinhaltet und beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen des Marketings, wie Namenauswahl, Logo-Konzipierung und Webseitengestaltung und vertiefte seine Aussagen mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis.

Nach einer weiteren Pause behandelte Dr. Arnd-Christian Kulow in seinem zweiten Vortrag des Tages unter dem Titel „…und täglich grüßt das Abmahntier – ein bisschen Jura“, einleitend die Frage, ob es tatsächlich die viel gefürchtete Abmahnwelle gegeben hat, verneinte dies aber grundsätzlich. Danach besprach er die Frage, ob das UWG auf Datenschutzverstöße anwendbar sei. So beleuchtete er auch die Rechtslage vor und nach Inkrafttreten der DS-GVO. Im Rahmen dessen veranschaulichte er auch den Meinungsstreit hinsichtlich des Marktbezugs von datenschutzrechtlichen Regelungen und der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf lauterkeitsrechtliche Sachverhalte.

Im Anschluss sprach Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin Christina-Maria Leeb über die digitale Kommunikation heute. In diesem Rahmen stellte sie die alltäglichen Kommunikationskanäle der jungen und jüngeren Generation dar – darunter etwa WhatsApp, Instagram und Snapchat. Darüber hinaus stellte sie fest, dass hierbei anstatt der verbalen vermehrt die schriftliche Kommunikation bevorzugt werde. Behandelt wurden auch die Erwartungen von (potenziellen) Mandanten hinsichtlich der digitalen Kommunikation und mögliche Entwicklungen in diesem Bereich.

Den Abschluss der Konferenz bildete der Vortrag von Ilona Cosack, Fachberaterin für Rechtsanwälte und Notare. Frau Cosack behandelte einzelne praxisrelevante Aspekte des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs sehr ausführlich, wie beispielsweise die Besonderheiten bei der qualifizierten elektronischen Signatur und bei der Bestellung eines Vertreters sowie das Hochladen von Anhängen.

Teilnehmende wie Referenten waren sich am Ende einig – sie konnten viele hilfreiche Impulse für ihre tägliche Arbeit mitnehmen und freuen sich schon auf „Anwalt2019“.

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Katherine Kitur,
Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrecht
bei Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau